Allgemeine Nutzungsbedingungen

Arrivara — Übungen digitalisieren, Hausaufgaben zustellen

Stand: 01.10.2026

Die Healthy Projects GmbH, Sitz Köln, Geschäftsanschrift Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „Arrivara“), stellt mit Arrivara eine Online-Plattform bereit, mit der therapeutische, medizinische, beratende und begleitende Fachkräfte (nachfolgend „Fachkräfte“) Übungen digitalisieren, verwalten und ihren Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten (nachfolgend einheitlich „Patienten“) als Hausaufgaben zustellen können.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Arrivara.

Teil A — Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Arrivara zwischen Arrivara und den Nutzenden.

1.2 Nutzende sind Fachkräfte, die Arrivara im kostenlosen Basiskonto oder in einer kostenpflichtigen Staffel nutzen (Teil B), und Patienten, die Arrivara auf Einladung ihrer Fachkraft unentgeltlich nutzen (Teil C). Teil A und Teil D gelten für beide Gruppen.

1.3 Das Behandlungs-, Beratungs- oder Begleitungsverhältnis zwischen Fachkraft und Patient wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht berührt. Arrivara wird nicht Partei dieses Verhältnisses.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Arrivara stellt der Fachkraft über das Internet eine Anwendung zur Verfügung, mit der sie

  • Übungen in Papierform oder als Datei hochladen und mithilfe automatisierter, KI-gestützter Verfahren in interaktive Übungen umwandeln lassen kann,
  • neue Übungen anhand bereitgestellter Vorlagen erstellen und ebenfalls umwandeln lassen kann,
  • Audio- und Videodateien hochladen sowie Links zu Inhalten Dritter hinterlegen kann,
  • die Übungen in einer ihr allein zugeordneten Bibliothek speichern und verwalten kann,
  • Übungen einzelnen Patienten als Hausaufgabe zustellen, ein Fälligkeitsdatum festlegen, eine Erinnerungsfunktion aktivieren und den Erledigungsstatus einsehen kann.

2.2 Patienten erhalten über die Arrivara-App für iOS und Android oder über einen Webbrowser Zugang zu den ihnen zugestellten Hausaufgaben, können diese bearbeiten und das Ergebnis für ihre Fachkraft bereitstellen.

2.3 Die in der Bibliothek einer Fachkraft gespeicherten Übungen stehen ausschließlich dieser Fachkraft und den von ihr eingeladenen Patienten im Rahmen der jeweiligen Zustellung zur Verfügung. Eine Weitergabe an andere Fachkräfte, eine Aufnahme in einen gemeinsamen Katalog oder eine sonstige Verwendung durch Arrivara findet nicht statt.

2.4 Arrivara stellt ausschließlich die technische Plattform bereit. Arrivara wählt die Übungen nicht aus, verändert sie inhaltlich nicht und stellt sie keinem Patienten zu.

2.5 Der konkrete Funktionsumfang des Basiskontos und der einzelnen Staffeln ergibt sich aus der Preis- und Leistungsübersicht unter arrivara.de/de/preise in der bei Buchung geltenden Fassung.

§ 3 Zweckbestimmung, keine heilkundliche Leistung, kein Medizinprodukt

3.1 Zweckbestimmung. Arrivara ist dazu bestimmt, von der Fachkraft bereitgestellte Übungsinhalte in ein interaktives Format zu überführen, zu speichern, zu organisieren und den von ihr ausgewählten Patienten bereitzustellen sowie den Bearbeitungsstand abzubilden. Arrivara ist nicht dazu bestimmt, für einen der in Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 genannten medizinischen Zwecke eingesetzt zu werden.

3.2 Arrivara erbringt keine ärztlichen, psychotherapeutischen oder sonstigen heilkundlichen Leistungen und wird nicht Partei des Behandlungsvertrags.

3.3 Arrivara leistet insbesondere nicht:

  • keine Diagnose, Vorhersage oder Prognose einer Erkrankung,
  • keine Auswertung, Bewertung oder Interpretation der vom Patienten bereitgestellten Ergebnisse,
  • keine Darstellung oder Auswertung von Behandlungsverläufen über den bloßen Erledigungsstatus und den Erledigungszeitpunkt hinaus,
  • keine Therapie-, Handlungs- oder Dosierungsempfehlung,
  • keine automatische Auswahl oder Anpassung von Übungen anhand des Zustands, der Angaben oder des Verhaltens eines Patienten,
  • keine Erkennung von Risiko- oder Krisensituationen.

3.4 Die automatisierte Umwandlung nach § 5 verändert die Darstellungsform einer Übung, nicht ihren fachlichen Inhalt. Eine inhaltliche Prüfung, Ergänzung oder Bewertung findet durch Arrivara nicht statt.

3.5 Die Zustellung einer Hausaufgabe erfolgt ausschließlich durch die Fachkraft aufgrund ihrer eigenen fachlichen Entscheidung.

3.6 Arrivara wird Funktionen, die über die Zweckbestimmung nach Absatz 1 hinausgehen und eine der in Absatz 3 genannten Leistungen erbringen würden, erst nach vorheriger dokumentierter Prüfung der regulatorischen Anforderungen und, soweit erforderlich, nach Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens bereitstellen.

3.7 Die Nutzung von Arrivara ersetzt weder eine Behandlung noch einen persönlichen Kontakt zwischen Fachkraft und Patient.

Teil B — Regelungen für Fachkräfte

§ 4 Registrierung, Nutzerkonto und Zugangsdaten

4.1 Die Nutzung von Arrivara setzt auch im kostenlosen Basiskonto eine Registrierung voraus. Die Fachkraft hat die abgefragten Pflichtangaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

4.2 Arrivara richtet sich ausschließlich an Fachkräfte, die Arrivara in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Mit der Registrierung versichert die Fachkraft, dass dies zutrifft. Ein Nachweis der Berufsberechtigung wird nicht verlangt. Arrivara kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Arrivara die Registrierung in Textform bestätigt. Mit der Bestätigung der Nutzungsbedingungen bei der Registrierung schließt die Fachkraft zugleich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 20 Abs. 2 ab. Die Bestätigung benennt beide Dokumente ausdrücklich.

4.4 Das Nutzerkonto ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Fachkraft informiert Arrivara unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung ihres Kontos bestehen.

4.5 Arrivara ist berechtigt, ein Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, wenn ein erheblicher Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzliche Vorgaben vorliegt oder wenn dies zum Schutz der Daten anderer Nutzender erforderlich ist. Arrivara informiert die Fachkraft über die Sperre spätestens mit ihrem Wirksamwerden und begründet sie nach Maßgabe von § 6 Abs. 9.

§ 5 Übungsbibliothek, automatisierte Umwandlung, Audio, Video und Links

5.1 Die Fachkraft kann Übungen als Datei hochladen oder anhand bereitgestellter Vorlagen erstellen. Arrivara wandelt diese mithilfe automatisierter, KI-gestützter Verfahren in ein interaktives Format um und speichert das Ergebnis in der Bibliothek der Fachkraft.

5.2 Die Umwandlung erfolgt unter Einsatz von Diensten Dritter. An diese Dienste werden ausschließlich Übungsinhalte ohne personenbezogene Daten übermittelt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO findet insoweit nicht statt; die Dienste sind deshalb nicht in der Übersicht nach Anlage 2 aufgeführt.

5.3 Die Fachkraft darf in Übungen keine personenbezogenen Daten aufnehmen, weder von Patienten noch von sich selbst. Das gilt insbesondere für ausgefüllte Arbeitsblätter und für Dokumente, die einen Briefkopf, ein Praxislogo oder sonstige Angaben zur Praxis oder zur Fachkraft tragen. Übungen sind so zu gestalten, dass sie ohne Bezug zu einer bestimmten Person verwendet werden können. Arrivara weist im Upload-Vorgang auf diese Pflicht hin.

5.4 Keine eigenen Zwecke, kein Training. Arrivara verarbeitet die Inhalte ausschließlich im Auftrag der Fachkraft und nicht zu eigenen Zwecken. Für die automatisierte Umwandlung setzt Arrivara nur Dienstleister ein, bei denen die Nutzung der übermittelten Inhalte zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Training eigener Modelle, vertraglich ausgeschlossen oder im Dienst abgeschaltet ist. Arrivara prüft dies vor der Beauftragung und in regelmäßigen Abständen.

5.5 Keine Verarbeitung von Patientenergebnissen. Die vom Patienten bereitgestellten Ergebnisse einer Hausaufgabe durchlaufen die automatisierte Umwandlung nicht und werden keinem der in Absatz 2 genannten Dienstleister übermittelt. Die Umwandlung findet ausschließlich vor der Zuweisung an einen Patienten statt: Die Fachkraft lädt eine Übung hoch, Arrivara wandelt sie um und legt das Ergebnis in ihrer Bibliothek ab; erst danach kann sie die Übung einem Patienten zuweisen. Zum Zeitpunkt der Umwandlung besteht kein Bezug zu einem Patienten.

5.6 Verarbeitungsort. Personenbezogene Daten von Patienten sowie die Ergebnisse von Hausaufgaben werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert. Eine Übermittlung in Drittländer findet für diese Daten nicht statt. Übungsinhalte ohne Personenbezug können für die Umwandlung auch an Dienste außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet dabei nicht statt.

5.7 Prüfung durch die Fachkraft. Die Fachkraft prüft das Ergebnis der automatisierten Umwandlung vor der ersten Zustellung an einen Patienten. Die Vorschau in der Anwendung dient als Prüfgelegenheit. Arrivara übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Umwandlung den fachlichen Gehalt der Ausgangsübung vollständig und zutreffend wiedergibt.

5.8 Arrivara ist berechtigt, die eingesetzten Verfahren und Dienstleister weiterzuentwickeln oder auszutauschen, soweit das vereinbarte Leistungsergebnis dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Absätze 4 bis 6 gewahrt bleiben. § 20 Abs. 4 bleibt unberührt.

5.9 Audio und Video. Die Fachkraft kann Audio- und Videodateien hochladen und Patienten zustellen. Die Dateien dürfen keine Aufnahmen von Patienten, von Behandlungs- oder Beratungssitzungen oder von Dritten enthalten, es sei denn, die Aufgenommenen haben wirksam eingewilligt. Hochgeladene Audio- und Videodateien durchlaufen die automatisierte Umwandlung nicht und werden innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Für Links auf Audio- oder Videoinhalte Dritter, etwa auf YouTube, gilt Absatz 10.

5.10 Links. Die Fachkraft kann Links zu Inhalten Dritter hinterlegen und Patienten zustellen. Links werden nicht automatisiert verarbeitet und nicht in Arrivara eingebettet. Der Inhalt öffnet sich im Browser oder in der App des Drittanbieters. Arrivara speichert nur die Linkadresse. Die verlinkten Inhalte liegen beim jeweiligen Anbieter; wo und wie dieser sie speichert und verarbeitet, liegt außerhalb des Einflusses von Arrivara. Für die Auswahl der Links ist die Fachkraft verantwortlich, für die verlinkten Inhalte deren Anbieter.

§ 6 Rechte an eingestellten Inhalten, Zusicherung, Freistellung, Meldeverfahren und Inhaltsbeschränkungen

6.1 Die Fachkraft behält sämtliche Rechte an den von ihr hochgeladenen oder erstellten Inhalten. Sie räumt Arrivara ein einfaches, auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, umzuwandeln und den von ihr eingeladenen Patienten bereitzustellen, und zwar für die Dauer des Bestehens ihres Nutzerkontos sowie für den Zeitraum nach § 10 Abs. 6. Das Recht umfasst auch die weitere Bereitstellung bereits zugestellter Hausaufgaben an Patienten, deren Verknüpfung mit der Fachkraft beendet wurde. Ein weitergehendes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.

6.2 Die Fachkraft sichert zu, dass sie zur Nutzung der von ihr eingestellten Inhalte in dem in Absatz 1 beschriebenen Umfang berechtigt ist.

6.3 Die Fachkraft stellt Arrivara von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Datenbank- oder sonstigen Schutzrechten durch die von ihr eingestellten Inhalte geltend gemacht werden, und erstattet Arrivara die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Arrivara informiert die Fachkraft unverzüglich und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor sie Ansprüche anerkennt oder vergleichsweise regelt.

6.4 Meldeverfahren. Jede Person kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, elektronisch an feedback@healthyprojects.de melden. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue Fundstelle, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Arrivara bestätigt den Eingang, prüft die Meldung unverzüglich und entfernt den betroffenen Inhalt, sofern die Rechtsverletzung substantiiert dargelegt ist. Die meldende Person wird über die Entscheidung informiert. Die Pflichten nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) bleiben unberührt.

6.5 Entfernt Arrivara einen Inhalt, ist er auch in bereits zugestellten Hausaufgaben nicht mehr abrufbar.

6.6 Arrivara ist berechtigt, Inhalte auch aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zu sperren oder zu löschen.

6.7 Soweit Arrivara eigene Vorlagen bereitstellt, gelten die Absätze 2 und 3 für diese Vorlagen nicht.

6.8 Inhaltsbeschränkungen. Arrivara kann Inhalte entfernen und Nutzerkonten sperren, wenn Inhalte rechtswidrig sind oder gegen § 5 Abs. 3, 9 oder 10, § 6 Abs. 2 oder § 17 verstoßen. Die Entscheidung trifft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Arrivara nach Prüfung des Einzelfalls; eine automatisierte Moderation findet nicht statt.

6.9 Begründung und Widerspruch. Sperrt oder entfernt Arrivara einen Inhalt oder sperrt sie ein Konto, teilt sie der Fachkraft die Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, die rechtliche oder vertragliche Grundlage und die Möglichkeiten der Abhilfe mit (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065). Die Fachkraft kann der Entscheidung per E-Mail an feedback@healthyprojects.de widersprechen; Arrivara entscheidet daraufhin erneut. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 7 Fachliche und datenschutzrechtliche Verantwortung der Fachkraft

7.1 Die Fachkraft ist allein dafür verantwortlich, welche Übungen sie einstellt, ob diese fachlich richtig und für den jeweiligen Patienten geeignet sind und ob ihr Einsatz im Rahmen der Behandlung, Beratung oder Begleitung angezeigt ist.

7.2 Arrivara nimmt auf die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der Übungen keinen Einfluss und schuldet insoweit keine Prüfung.

7.3 Die Fachkraft bleibt für die Aufklärung ihrer Patienten, für eine gegebenenfalls vorgeschriebene Dokumentation, insbesondere nach § 630f BGB, und für die Einhaltung ihrer berufsrechtlichen Pflichten, insbesondere einer Schweigepflicht nach § 203 StGB, soweit sie einer solchen unterliegt, allein verantwortlich. Arrivara ist nicht zu Dokumentationszwecken bestimmt.

7.4 Die Fachkraft stellt sicher, dass in ihren Räumlichkeiten und IT-Systemen die erforderliche Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet ist.

7.5 Die Fachkraft beurteilt eigenverantwortlich, ob der Einsatz von Arrivara für einen bestimmten Patienten geeignet ist. Arrivara ist nicht dafür bestimmt, bei akuten Krisen eingesetzt zu werden oder eine Betreuung zwischen den Terminen zu ersetzen. Arrivara überwacht die Nutzung nicht und erkennt Risikosituationen nicht.

7.6 Die Fachkraft informiert ihre Patienten darüber, dass sie das Fälligkeitsdatum festlegt und den Erledigungsstatus, den Erledigungszeitpunkt und die bereitgestellten Ergebnisse einsehen kann und dass eine zeitnahe Kenntnisnahme nicht gewährleistet ist.

7.7 Rechtsgrundlage und Einwilligungen. Die Fachkraft ist als Verantwortliche dafür zuständig, dass für die Verarbeitung der Daten ihrer Patienten eine Rechtsgrundlage besteht. Fachkräfte, die keiner gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, etwa in Coaching, Beratung oder als Heilpraktiker, holen vor der Einladung die ausdrückliche Einwilligung ihrer Patienten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ein.

7.8 Minderjährige. Die Fachkraft lädt Patienten unter 18 Jahren nur ein und stellt ihnen nur Hausaufgaben zu, wenn die Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Sie holt diese Zustimmung selbst ein. Die Einladung kann an eine E-Mail-Adresse der Sorgeberechtigten gerichtet werden. Arrivara prüft das Alter der Patienten nicht.

7.9 Information bei Kontolöschung. Löscht die Fachkraft ihr Nutzerkonto, informiert sie ihre Patienten vorher darüber, dass die zugestellten Hausaufgaben noch 30 Tage zum Herunterladen bereitstehen (§ 10 Abs. 6).

§ 8 Einladung von Patienten, Zustellung von Hausaufgaben und Erinnerungen

8.1 Die Fachkraft kann Patienten per E-Mail zur Nutzung der Arrivara-App einladen. Sie darf hierfür nur E-Mail-Adressen verwenden, die ihr der jeweilige Patient oder dessen Sorgeberechtigte zu diesem Zweck mitgeteilt haben.

8.2 Die Fachkraft informiert den Patienten vor der Einladung über die Nutzung von Arrivara und stellt sicher, dass die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 7 und 8 vorliegen.

8.3 Mit der Zustellung einer Übung an einen Patienten wird diese für den Patienten zur Hausaufgabe. Die Übung wird dabei nicht auf den einzelnen Patienten zugeschnitten. Die Fachkraft kann ein Fälligkeitsdatum festlegen.

8.4 Die Fachkraft kann bei der Zustellung eine Erinnerung aktivieren. Erinnerungen werden ausschließlich als Push-Benachrichtigung an die App des Patienten versandt, nicht per E-Mail. Die Uhrzeit wählt der Patient selbst. Patienten, die Arrivara nur im Browser nutzen, erhalten keine Erinnerungen. Die Erinnerungen werden im Auftrag und nach Weisung der Fachkraft versandt und enthalten keine Angaben zum Inhalt der Hausaufgabe oder zum Gesundheitszustand des Patienten.

8.5 Automatische Hinweise. Arrivara versendet außerdem vorgefertigte, automatisch erzeugte Hinweise, etwa beim Eingang einer neuen Hausaufgabe oder als Bestätigung nach der Erledigung. Diese Hinweise stammen nicht persönlich von der Fachkraft und sind als Nachricht von Arrivara erkennbar.

8.6 Die Fachkraft kann einsehen, ob und wann eine Hausaufgabe erledigt wurde, und die vom Patienten bereitgestellten Ergebnisse abrufen.

8.7 Die Fachkraft kann eine Zustellung jederzeit zurücknehmen und die Verknüpfung mit einem Patienten beenden. Mit Beendigung der Verknüpfung entfällt ihr Zugriff auf die Ergebnisse dieses Patienten; bereits zugestellte Hausaufgaben bleiben für den Patienten abrufbar, solange das Nutzerkonto der Fachkraft besteht.

§ 9 Basiskonto, Staffeln, Vergütung und Zahlung

9.1 Jede Fachkraft erhält mit der Registrierung ein kostenloses Basiskonto mit einem Kontingent an Digitalisierungen und Zustellungen. Wer das Kontingent überschreiten möchte, bucht eine kostenpflichtige Staffel als Monatsabonnement. Umfang des Basiskontos, Staffeln und Preise ergeben sich aus der Preis- und Leistungsübersicht nach § 2 Abs. 5.

9.2 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.3 Die Vergütung einer Staffel ist monatlich im Voraus fällig.

9.4 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Es stehen die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Ergänzend gelten dessen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

9.5 Befindet sich die Fachkraft mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist Arrivara nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, das Konto auf das Basiskonto zurückzustufen. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Übungen, Hausaufgaben und Ergebnisse bleiben erhalten; Patienten behalten ihre zugestellten Hausaufgaben.

9.6 Arrivara kann die Vergütung mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungsmonats anpassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten verändert haben, insbesondere die Kosten für Hosting, für die eingesetzten Umwandlungsdienste, für Lizenzen, für Support und für Personal. Kostensteigerungen in einem Bereich werden mit Kostensenkungen in anderen Bereichen verrechnet. Sinken die maßgeblichen Kosten insgesamt, ist Arrivara verpflichtet, die Vergütung entsprechend zu senken. Arrivara legt die maßgeblichen Gründe in der Mitteilung dar und teilt eine Erhöhung spätestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Die Fachkraft kann die Staffel in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; Arrivara weist in der Mitteilung auf dieses Recht hin.

9.7 Änderungen des Kontingents im Basiskonto teilt Arrivara mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Bereits digitalisierte Übungen und zugestellte Hausaufgaben bleiben davon unberührt.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Export und Kontolöschung

10.1 Der Nutzungsvertrag über das Basiskonto läuft auf unbestimmte Zeit. Die Fachkraft kann ihn jederzeit durch Löschung ihres Nutzerkontos beenden. Arrivara kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen.

10.2 Eine Staffel läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Kündigung und der Wechsel der Staffel sind im Nutzerkonto möglich. Nach dem Ende einer Staffel wird das Konto als Basiskonto fortgeführt; Übungen, Hausaufgaben und Ergebnisse bleiben erhalten.

10.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Arrivara insbesondere vor, wenn die Fachkraft trotz Abmahnung erheblich gegen § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 oder § 7 verstößt.

10.4 Kündigungen bedürfen der Textform, soweit sie nicht über die Funktion im Nutzerkonto erklärt werden.

10.5 Export. Auf Anfrage an den Support stellt Arrivara der Fachkraft ihre Übungsbibliothek sowie die Hausaufgaben und Ergebnisse ihrer Patienten in einem gängigen Dateiformat bereit oder löscht sie. Die Anfrage ist während der gesamten Nutzung und bis 30 Tage nach Löschung des Nutzerkontos möglich.

10.6 Kontolöschung. Löscht die Fachkraft ihr Nutzerkonto, können die Patienten die ihnen zugestellten Hausaufgaben noch 30 Tage herunterladen. Danach löscht Arrivara die Daten nach Maßgabe von § 20 Abs. 6. Die Fachkraft informiert ihre Patienten nach § 7 Abs. 9.

10.7 Arrivara löscht Nutzerkonten nicht wegen Inaktivität.

Teil C — Regelungen für Patienten

§ 11 Unentgeltliche Nutzung und Zustandekommen des Vertrags

11.1 Die Nutzung von Arrivara durch Patienten ist unentgeltlich. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, auch nicht nach Ablauf eines Zeitraums oder für einzelne Funktionen.

11.2 Voraussetzung für die Nutzung ist eine Einladung durch eine Fachkraft und die Einrichtung eines Kontos in der App oder im Browser.

11.3 Der Nutzungsvertrag zwischen Arrivara und dem Patienten kommt mit der Bestätigung der Registrierung zustande. Ein Behandlungs- oder Beratungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande; dieser besteht ausschließlich zwischen Patient und Fachkraft.

11.4 Patienten unter 18 Jahren nutzen Arrivara mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Die Zustimmung umfasst auch die Geltung dieser Nutzungsbedingungen. Die Sorgeberechtigten können das Konto für ihr Kind einrichten und gemeinsam mit ihm nutzen.

11.5 Der Patient ist nicht verpflichtet, Arrivara zu nutzen. Eine Ablehnung hat keine Auswirkungen auf seine Behandlung.

§ 12 Hausaufgaben, Erinnerungen, Erledigung und Einsicht der Fachkraft

12.1 Der Patient erhält in der App die ihm von seiner Fachkraft zugestellten Hausaufgaben mit einem gegebenenfalls festgelegten Fälligkeitsdatum.

12.2 Hat die Fachkraft eine Erinnerung aktiviert, erhält der Patient vor dem Fälligkeitsdatum eine Push-Benachrichtigung zu der von ihm gewählten Uhrzeit. Erinnerungen werden nur in der App für iOS und Android zugestellt, nicht bei Nutzung im Browser. Diese enthalten weder Angaben zum Inhalt der Hausaufgabe noch zum Gesundheitszustand noch einen Hinweis auf die Person der Fachkraft. Der Patient kann die Erinnerungen jederzeit in der App oder in den Einstellungen seines Geräts vollständig abschalten.

12.3 Arrivara versendet vorgefertigte, automatisch erzeugte Hinweise, etwa beim Eingang einer Hausaufgabe oder als Bestätigung nach der Erledigung. Diese Hinweise stammen nicht persönlich von der Fachkraft.

12.4 Der Patient kann die bearbeitete Hausaufgabe in der App bereitstellen. Die Fachkraft kann daraufhin einsehen, ob und wann die Hausaufgabe erledigt wurde, und die bereitgestellten Ergebnisse abrufen.

12.5 Dem Patienten ist bewusst, dass seine Fachkraft den Erledigungsstatus einsehen kann. Eine Verpflichtung zur Bearbeitung besteht gegenüber Arrivara nicht.

12.6 Der Patient soll in bereitgestellten Ergebnissen keine Angaben machen, die über den Zweck der jeweiligen Übung hinausgehen, und keine Daten Dritter einstellen.

12.7 Arrivara nimmt von den Inhalten der Hausaufgaben und Ergebnisse nur insoweit Kenntnis, wie dies für den technischen Betrieb erforderlich ist.

12.8 Öffnet der Patient einen Link zu Inhalten Dritter, verlässt er Arrivara. Für diese Inhalte gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.

§ 13 Kein Notfall- oder Krisendienst

13.1 Arrivara ist kein Notfall-, Krisen- oder Akutdienst. Ergebnisse werden von Arrivara nicht gelesen, nicht ausgewertet und nicht überwacht.

13.2 In akuten Krisensituationen, insbesondere bei Suizidgedanken oder bei Selbst- oder Fremdgefährdung, sind unverzüglich die behandelnde Fachkraft, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117), die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222) oder der Notruf (112) zu kontaktieren.

13.3 Eine zeitnahe Kenntnisnahme bereitgestellter Ergebnisse durch die Fachkraft ist nicht gewährleistet und wird von Arrivara nicht geschuldet.

§ 14 Beendigung der Nutzung, Verknüpfung und Kontolöschung der Fachkraft

14.1 Der Patient kann sein Konto jederzeit und ohne Angabe von Gründen in der App oder im Browser löschen.

14.2 Mit der Löschung entfällt der Zugang zu den zugestellten Hausaufgaben. Bereits an die Fachkraft übermittelte Ergebnisse bleiben in deren Verantwortungsbereich hiervon unberührt; für deren Löschung ist die Fachkraft zuständig.

14.3 Beendet die Fachkraft die Verknüpfung, bleiben die bereits zugestellten Hausaufgaben für den Patienten abrufbar, solange das Nutzerkonto der Fachkraft besteht. Neue Ergebnisse werden der Fachkraft nicht mehr übermittelt.

14.4 Löscht die Fachkraft ihr Nutzerkonto, kann der Patient die von ihr zugestellten Hausaufgaben noch 30 Tage als Datei herunterladen. Danach werden sie gelöscht.

Teil D — Gemeinsame Regelungen

§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Leistung

15.1 Für kostenpflichtige Staffeln stellt Arrivara die Plattform im Jahresmittel mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten höherer Gewalt. Für das kostenlose Basiskonto und die Nutzung durch Patienten wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt.

15.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.

15.3 Arrivara ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder anzupassen, sofern dies sachlich gerechtfertigt, für die Nutzenden zumutbar und der wesentliche Charakter der Leistung gewahrt bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs teilt Arrivara mindestens acht Wochen vorher in Textform mit; die Fachkraft kann eine Staffel in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

15.4 Arrivara beseitigt gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist. Für Störungen, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Arrivara beruhen, insbesondere auf der Hardware, der Software oder der Internetverbindung der Nutzenden, gilt dies nicht.

§ 16 Technische Voraussetzungen

16.1 Die für die Nutzung erforderlichen technischen Mindestvoraussetzungen, insbesondere Endgerät, Betriebssystem, App- oder Browserversion und Internetverbindung, ergeben sich aus den jeweils aktuellen Hinweisen unter arrivara.de/de/hilfe/systemvoraussetzungen und können bei technischen Weiterentwicklungen angepasst werden.

16.2 Die Nutzenden sind dafür verantwortlich, diese Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, und tragen die hierfür entstehenden Kosten.

16.3 Arrivara übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen mit der individuellen technischen Ausstattung störungsfrei genutzt werden können, sofern die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von Arrivara liegt.

§ 17 Pflichten der Nutzenden

17.1 Die Nutzenden verwenden Arrivara nur bestimmungsgemäß und stellen keine rechtswidrigen Inhalte ein.

17.2 Die Nutzenden unterlassen Eingriffe in die technische Struktur der Plattform sowie den Einsatz von Programmen zum automatisierten Auslesen, Mitschneiden oder Extrahieren von Daten. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

17.3 Die Nutzenden versuchen nicht, auf Daten anderer Nutzender zuzugreifen.

17.4 Die Nutzenden melden Arrivara unverzüglich Mängel oder Vorfälle, die die Sicherheit oder den Betrieb der Plattform beeinträchtigen könnten.

17.5 Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann Arrivara den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren, bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne Abmahnung. § 6 Abs. 9 und § 10 Abs. 3 bleiben unberührt.

§ 18 Haftung

18.1 Arrivara haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arrivara, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

18.2 Für sonstige Schäden haftet Arrivara unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Arrivara nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzenden regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei der Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach Art. 82 DSGVO sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

18.5 Arrivara haftet nicht für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von der Fachkraft eingestellten Inhalte, nicht für verlinkte Inhalte Dritter und nicht für Folgen ihrer Anwendung durch den Patienten.

18.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Organe und Erfüllungsgehilfen von Arrivara.

§ 19 Rechte an der Plattform

19.1 Die Plattform, die Benutzeroberfläche, die Vorlagen, Logos und Gestaltungselemente sind urheber-, marken- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Rechte stehen Arrivara zu.

19.2 Arrivara räumt den Nutzenden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

19.3 Die Rechte der Fachkraft an ihren eigenen Inhalten richten sich nach § 6.

§ 20 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Schweigepflicht

20.1 Hinsichtlich der Übungen, Audio- und Videodateien, Links, der zugestellten Hausaufgaben, der Erinnerungen sowie der Erledigungs- und Ergebnisdaten ist die Fachkraft Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Arrivara verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter.

20.2 Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Er wird bei der Registrierung gemeinsam mit den Nutzungsbedingungen bestätigt; die Bestätigung benennt beide Dokumente. Arrivara speichert Fassung und Zeitpunkt und übersendet beide Dokumente mit der Bestätigungs-E-Mail.

20.3 Für die Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der Fachkraft, für die Einrichtung und Verwaltung der Nutzerkonten einschließlich des Patientenkontos sowie für den technischen Betrieb und die Sicherheit der Plattform ist Arrivara eigener Verantwortlicher. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

20.4 Arrivara setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Übersicht ergibt sich aus Anlage 2 und ist öffentlich unter arrivara.de/de/unterauftragsverarbeiter abrufbar. Arrivara zeigt beabsichtigte Änderungen mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an; die Fachkraft kann aus wichtigem Grund widersprechen. Einzelheiten regelt Anlage 1.

20.5 Schweigepflicht. Soweit die Fachkraft einer Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt, wirkt Arrivara an ihrer Berufsausübung im Sinne von § 203 Abs. 3 StGB mit. Arrivara verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, zur Verschwiegenheit, belehrt sie über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung nach § 203 Abs. 4 StGB und dokumentiert dies. Arrivara gibt diese Verpflichtung an Unterauftragsverarbeiter weiter.

20.6 Nach Löschung des Nutzerkontos löscht Arrivara die im Auftrag verarbeiteten Daten, sobald die Fristen nach § 10 Abs. 5 und 6 abgelaufen sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Arrivara bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform.

20.7 Arrivara beschränkt den Zugriff eigener Mitarbeitender auf die im Auftrag verarbeiteten Inhalte nach einer schriftlichen internen Zugriffsregel auf das für Betrieb, Fehlerbehebung und Sicherheit Erforderliche.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

21.2 Arrivara kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, einer behördlichen Anordnung oder einer Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich ist und die Änderung die Hauptleistungspflichten nicht berührt. Gegenüber Fachkräften gilt: Arrivara teilt die Änderung mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Widerspricht die Fachkraft nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; widerspricht sie, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Gegenüber Patienten werden Änderungen nur wirksam, wenn der Patient ihnen zustimmt; die Zustimmung kann in der App erteilt werden.

21.3 Ist die nutzende Person Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.

21.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

21.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Arrivara speichert den Vertragstext und übersendet ihn der Fachkraft mit der Bestätigungs-E-Mail. Frühere Fassungen werden archiviert und auf Anfrage bereitgestellt.

21.6 Kontaktstelle. Zentrale Kontaktstelle für Behörden, die Europäische Kommission und Nutzende nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 ist feedback@healthyprojects.de. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Anlage 1 — Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO

zwischen der Fachkraft, die sich für Arrivara registriert hat (nachfolgend „Verantwortlicher“),

und der Healthy Projects GmbH, Sitz Köln, Geschäftsanschrift Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).

Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien für die Verarbeitungen, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Nutzungsbedingungen für den Verantwortlichen erbringt. Er wird bei der Registrierung gemeinsam mit den Nutzungsbedingungen bestätigt; die Bestätigung benennt beide Dokumente. Der Auftragsverarbeiter speichert Fassung und Zeitpunkt und übersendet beide Dokumente mit der Bestätigungs-E-Mail.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung

1.1 Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung von Arrivara nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen.

1.2 Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer des Bestehens des Nutzerkontos des Verantwortlichen zuzüglich der Fristen nach § 11 dieses Vertrags.

1.3 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen werden im Regelfall durch die Nutzung der Funktionen der Anwendung erteilt; ergänzende Weisungen sind in Textform an feedback@healthyprojects.de zu richten.

1.4 Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

1.5 Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt. Für die in § 20 Abs. 3 der Nutzungsbedingungen genannten Verarbeitungen handelt der Auftragsverarbeiter als eigener Verantwortlicher; sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen

2.1 Art und Zweck. Speicherung und Organisation von Übungsinhalten, Audio- und Videodateien und Links, automatisierte Umwandlung von Übungsinhalten in ein interaktives Format, Zustellung von Hausaufgaben an Patienten, Versand von Einladungen und Erinnerungen, Entgegennahme und Bereitstellung der Ergebnisse, Abbildung des Erledigungsstands sowie Bereitstellung zugestellter Hausaufgaben zum Herunterladen nach Löschung des Nutzerkontos des Verantwortlichen.

2.2 Datenarten. E-Mail-Adressen der Patienten oder ihrer Sorgeberechtigten, Zuordnungsdaten zwischen Fachkraft, Patient und Übung, Fälligkeitsdatum, Zeitstempel zu Zustellung, Erinnerung und Erledigung, Inhalte der Übungen, Audio- und Videodateien und Links sowie die von Patienten bereitgestellten Ergebnisse einschließlich Freitext und hochgeladener Dateien.

2.3 Besondere Kategorien. Die Verarbeitung umfasst Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Bereits die Zuordnung eines Patienten zu einer Fachkraft kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen.

2.4 Betroffene Personen. Patienten des Verantwortlichen, deren Sorgeberechtigte sowie der Verantwortliche selbst, soweit seine Angaben in eingestellten Inhalten enthalten sind.

2.5 Der Verantwortliche ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung und für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO verantwortlich. Er stellt insbesondere die Information seiner Patienten und, soweit er sich darauf stützt, deren Einwilligungen sowie bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten sicher.

§ 3 Ort der Verarbeitung

3.1 Die Verarbeitung findet innerhalb der Europäischen Union statt.

3.2 Abweichend hiervon können Übungsinhalte zum Zweck der automatisierten Umwandlung an Dienste mit Sitz oder Verarbeitungsort außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Diese Inhalte enthalten keine personenbezogenen Daten (§ 5.2 und § 5.3 der Nutzungsbedingungen); eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet dabei nicht statt. Personenbezogene Daten von Patienten und die Ergebnisse von Hausaufgaben verlassen die Europäische Union nicht.

3.3 Für Übermittlungen nach Absatz 2 setzt der Auftragsverarbeiter nur Empfänger ein, die ihren Sitz in einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission haben oder nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

4.1 Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Diese sind in Anlage 3 beschrieben.

4.2 Der Auftragsverarbeiter und seine Unterauftragsverarbeiter verarbeiten die Inhalte ausschließlich im Auftrag und nicht zu eigenen Zwecken, insbesondere nicht zum Training eigener KI-Modelle. Dasselbe gilt für die Dienste, die die automatisierte Umwandlung erbringen: Der Auftragsverarbeiter setzt nur Dienste ein, bei denen die Nutzung der übermittelten Inhalte zu eigenen Zwecken vertraglich ausgeschlossen oder im Dienst abgeschaltet ist.

4.3 Der Auftragsverarbeiter trennt die Daten verschiedener Verantwortlicher logisch und stellt sicher, dass ein Zugriff auf Daten eines anderen Verantwortlichen ausgeschlossen ist.

4.4 Der Auftragsverarbeiter beschränkt den Zugriff eigener Beschäftigter nach einer schriftlichen internen Zugriffsregel auf das für Betrieb, Fehlerbehebung und Sicherheit Erforderliche.

4.5 Ansprechpartner für Datenschutz beim Auftragsverarbeiter ist die dafür benannte Stelle, unter feedback@healthyprojects.de erreichbar. Eine Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten besteht beim Auftragsverarbeiter derzeit nicht; er zeigt es dem Verantwortlichen an, sobald eine Benennung erfolgt.

4.6 Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

§ 5 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

5.1 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, schriftlich zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5.2 Unterliegt der Verantwortliche einer Schweigepflicht nach § 203 StGB, wirkt der Auftragsverarbeiter an seiner Berufsausübung im Sinne von § 203 Abs. 3 StGB mit. Er verpflichtet die in Absatz 1 genannten Personen zusätzlich zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB, belehrt sie über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung und dokumentiert Verpflichtung und Belehrung.

5.3 Der Auftragsverarbeiter gibt die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 an Unterauftragsverarbeiter weiter und überzeugt sich von deren Einhaltung.

5.4 Die Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

6.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen.

6.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 2. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter arrivara.de/de/unterauftragsverarbeiter abrufbar.

6.3 Der Auftragsverarbeiter zeigt die beabsichtigte Hinzuziehung oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Der Verantwortliche kann innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen.

6.4 Widerspricht der Verantwortliche, sucht der Auftragsverarbeiter nach einer angemessenen Lösung. Ist eine solche nicht möglich, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung zu.

6.5 Der Auftragsverarbeiter wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus, erlegt ihnen dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihm nach diesem Vertrag obliegen, und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

6.6 Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieses Paragraphen sind Telekommunikations-, Post- und Transportdienstleistungen sowie reine Wartungsleistungen ohne Zugriff auf personenbezogene Daten.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 22 DSGVO. Löschungen kann der Verantwortliche in der Anwendung selbst vornehmen; Auskünfte und Datenexporte stellt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage an den Support bereit.

7.2 Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst.

7.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.

7.4 Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung ohne gesonderte Vergütung. Für einen darüber hinausgehenden Aufwand kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen; er weist hierauf vorher hin.

§ 8 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

8.1 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betrifft.

8.2 Die Meldung enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung der Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.

8.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO und dokumentiert den Vorfall.

8.4 Meldungen an die Aufsichtsbehörde oder an betroffene Personen nimmt der Verantwortliche vor.

§ 9 Nachweise und Kontrollrechte

9.1 Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anforderung nach, insbesondere durch Vorlage der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, durch Selbstauskünfte oder durch Zertifikate und Prüfberichte unabhängiger Stellen.

9.2 Genügen diese Nachweise nicht, kann der Verantwortliche nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten eine Überprüfung vor Ort durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen. Der Prüfer darf kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein.

9.3 Die Überprüfung erfolgt so, dass der Betriebsablauf nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird und Geschäftsgeheimnisse sowie die Daten anderer Verantwortlicher gewahrt bleiben.

9.4 Der Auftragsverarbeiter kann für den Aufwand einer Vor-Ort-Prüfung eine angemessene Vergütung verlangen, sofern die Prüfung nicht durch einen konkreten Anlass in seiner Sphäre veranlasst ist.

§ 10 Berichtigung, Einschränkung und Löschung während der Laufzeit

10.1 Der Auftragsverarbeiter berichtigt, schränkt ein oder löscht die im Auftrag verarbeiteten Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen oder aufgrund einer entsprechenden Funktion der Anwendung.

10.2 Übungen, Zustellungen und Verknüpfungen kann der Verantwortliche in der Anwendung selbst löschen; weitere Maßnahmen führt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage an den Support aus.

§ 11 Beendigung, Rückgabe und Löschung

11.1 Nach Löschung des Nutzerkontos kann der Verantwortliche die im Auftrag verarbeiteten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen über den Support in einem gängigen Dateiformat anfordern.

11.2 Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, die zugestellten Hausaufgaben den jeweiligen Patienten während dieser 30 Tage zum Herunterladen bereitzustellen.

11.3 Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragsverarbeiter die Daten einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Verantwortliche kann stattdessen die Rückgabe verlangen.

11.4 Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform.

11.5 Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter gespeichert werden, werden in der Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

11.6 Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben; die Löschfrist für Sicherungskopien beträgt höchstens 90 Tage.

§ 12 Haftung und Schlussbestimmungen

12.1 Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gilt § 18 der Nutzungsbedingungen.

12.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betreffen.

12.3 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. § 21 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anlage 2 — Übersicht der Unterauftragsverarbeiter

Stand: 01.10.2026. Arrivara setzt die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter arrivara.de/de/unterauftragsverarbeiter abrufbar. Änderungen kündigt Arrivara den Fachkräften mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an (§ 6 Anlage 1). Anbieter außerhalb der Europäischen Union erhalten bei Push-Diensten ausschließlich Gerätekennung und neutralen Hinweistext. Die Dienste, die die automatisierte Umwandlung von Übungsinhalten erbringen, sind hier nicht aufgeführt: An sie werden keine personenbezogenen Daten übermittelt (§ 5.2 der Nutzungsbedingungen).

Dienstleister, SitzLeistungDatenklasseOrtGrundlage Drittland
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Deutschland)Hosting und Serverbetrieballe DatenklassenRechenzentren in Deutschland (Nürnberg, Falkenstein)entfällt
Lettermint B.V., Willemsvaart 16 B, 8019 AB Zwolle, Niederlande (KvK 99337711)Versand von Einladungen und KontobenachrichtigungenE-Mail-Adressen, keine Inhalte; keine ErinnerungenEUentfällt
Apple Distribution International Ltd., Cork / Apple Inc., USAZustellung von Push-Benachrichtigungen (iOS)Push-Token, neutraler HinweistextEU / USADPF-Zertifizierung
Google Ireland Ltd., Dublin / Google LLC, USA (Firebase Cloud Messaging)Zustellung von Push-Benachrichtigungen (Android)Push-Token, neutraler HinweistextEU / USADPF-Zertifizierung
Expo, betrieben von 650 Industries, Inc., Vereinigte StaatenWeiterleitung der Push-Benachrichtigungen an Apple und GooglePush-Token und Benachrichtigungstext; keine Speicherung beim DienstleisterUSAEU-U.S. Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), ergänzend Standard­vertrags­klauseln (Art. 46 DSGVO)
PostHog Inc., Vereinigte StaatenReichweitenmessung der WebsiteSeitenaufrufe, IP-Adresse, Browser- und Geräteangaben; keine Speicherung auf dem EndgerätFrankfurt am Main (EU)Konzernbezug USA — EU-U.S. Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), ergänzend Standard­vertrags­klauseln (Art. 46 DSGVO)
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Deutschland)Bereitstellung des Postfachs für Support, Datenschutzanfragen und MeldungenKontaktdaten, AnfrageinhalteDeutschlandentfällt
Stripe Payments Europe Ltd., DublinZahlungsabwicklung (nur Fachkräfte)Zahlungsdaten, keine PatientendatenEU, Konzernbezug USADPF-Zertifizierung

Anlage 3 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

Vertraulichkeit — Zutritt, Zugang, Zugriff

  • Betrieb in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Der Rechenzentrumsbetreiber unterhält ein elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung, eine Umzäunung des Geländes, Videoüberwachung an Ein- und Ausgängen, Sicherheitsschleusen und Serverräumen sowie eine durchgehende personelle Besetzung; betriebsfremde Personen erhalten nur in Begleitung Zutritt.
  • Datenträgerkontrolle beim Rechenzentrumsbetreiber: Datenträger werden nach Beendigung eines Auftrags nach einem definierten Verfahren mehrfach überschrieben; defekte Datenträger, die nicht sicher gelöscht werden können, werden physisch zerstört.
  • Zugang zur Anwendung ausschließlich über individuelle Zugangsdaten.
  • Passwortrichtlinie mit Mindestlänge, Sperrung nach fehlgeschlagenen Versuchen und Schutz gegen automatisierte Anmeldeversuche.
  • Rollen- und Rechtekonzept nach dem Prinzip der geringstmöglichen Berechtigung; getrennte Rollen für Entwicklung, Betrieb und Support.
  • Schriftliche interne Zugriffsregel: wer in welchen Fällen auf Inhalte zugreifen darf (Vorlage im Vorlagenpaket).
  • Verpflichtung aller Personen mit möglichem Zugang zu Inhalten auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB, mit Belehrung und Dokumentation.

Vertraulichkeit — Trennung

  • Mandantentrennung: Die Bibliothek einer Fachkraft sowie die Hausaufgaben und Ergebnisse ihrer Patienten sind logisch getrennt; die Trennung wird auf Ebene der Datenzugriffsschicht erzwungen, nicht allein in der Oberfläche.
  • Trennung von Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebung; in Test- und Entwicklungsumgebungen werden keine echten Patientendaten verwendet.
  • Benachrichtigungen enthalten keine Inhalts- oder Gesundheitsangaben und keinen Hinweis auf die Person der Fachkraft.
  • Ergebnisse von Hausaufgaben liegen in einem Speicherbereich, auf den die KI-Umwandlung keinen Zugriff hat.

Integrität

  • Verschlüsselte Übertragung nach dem Stand der Technik (TLS) für alle Verbindungen.
  • Verschlüsselte Speicherung der Inhalte und Sicherungen; Schlüsselverwaltung getrennt von den Daten.
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse wie Anmeldungen, Rechteänderungen und Löschungen.
  • Eingabekontrolle: Änderungen an Übungen, Zustellungen und Ergebnissen sind nachvollziehbar dem auslösenden Konto zugeordnet.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Regelmäßige Datensicherung mit dokumentiertem Sicherungszyklus; Sicherungen werden verschlüsselt und getrennt vom Produktivsystem aufbewahrt und nach höchstens 90 Tagen überschrieben.
  • Wiederherstellungsverfahren dokumentiert.
  • Überwachung der Systeme mit Alarmierung; Schutz gegen Überlastung und automatisierte Angriffe. Der Rechenzentrumsbetreiber betreibt unterbrechungsfreie Stromversorgung, eine Netzersatzanlage und einen dauerhaft aktiven Schutz gegen Überlastungsangriffe.
  • Notfallkonzept mit definierten Wiederanlaufzeiten.

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Datenschutz-Management mit benannter zuständiger Person, Verarbeitungsverzeichnis und dokumentierten Löschfristen.
  • Auftragskontrolle: schriftliche Weisungslage, Auswahl und Überwachung der Unterauftragsverarbeiter, dokumentierte Prüfung vor Beauftragung (Prüfliste KI-Anbieter).
  • Prozess für die Bearbeitung von Datenschutzvorfällen mit Meldefrist von 24 Stunden gegenüber dem Verantwortlichen.
  • Prozess für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen und für die Weiterleitung an den Verantwortlichen.
  • Unterweisung der Beschäftigten zu Datenschutz, Informationssicherheit und Schweigepflicht bei Eintritt und anlassbezogen.
  • Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen bei jeder wesentlichen Änderung der Anwendung durch das Entwicklungsteam anhand einer internen Prüfliste.